Freitag, 14. März 2014

1824: Oberamtsbeschreibung von Pfullingen (15)


Das Schloss
Bildertanz-Quelle: Geschichtsverein Pfullingen
Vermuthlich ist dieser Zweig ein und eben derselbe, von welchem die Rempen von Pfullingen stammen, welche später vorkommen und sich bald von Pfullingen allein, bald mit dem Beynamen „Remp“ schreiben. Caspar Remp von Pfullingen, „nunmehr alt und seines Stammes der Letzte“ verkauft an Graf Eberhard den ältern 1487 seinen Theil an dem Flecken Pfullingen mit dem Schloß daselbst und allen seinen Gütern. Übrigens behauptet Besold, daß die hohe Gerichtsbarkeit über Pfullingen mit dem Besitz von Achalm verbunden gewesen sey, und als (gleichwohl bestrittene) Zugehör der Herrschaft Achalm wurde auch das Pfullinger Amt im dreyßigjährigen Krieg, 1634, von der Erzherzogin Claudia von Östreich in Besitz genommen und erst nach langem Widerstand im Frieden wieder herausgegeben. Bemerkenswerth ist auch noch, daß, wie oben S. 71 schon bemerkt worden, Pfullingen und mehrere Orte des Pfullinger Amts zu dem Schloß Achalm frohnpflichtig waren. Vielleicht gründeten sich auch die Rechte, welche Würtemberg schon lange vor dem Kauf von 1487 an Pfullingen hatte, auf den Besitz von Achalm; denn daß Würtemberg schon vor dieser Zeit hier Rechte besaß, und als Landesherr betrachtet wurde, beweist der Umstand, daß die von Pfullingen, Hausen und Engstingen, nachdem sie in dem Schlegler Kriege abgefallen waren, im Jahr 1396 sich verschreiben, daß sie sich nie mehr von der Herrschaft Würtemberg entfremden wollen. Diese Umstände hindern übrigens nicht, anzunehmen, daß Pfullingen mit den dazu gehörigen Orten zu seiner Zeit eine eigene Herrschaft gebildet habe, und man ist um so mehr dazu berechtigt, als gerade die Orte, welche das Pfullinger Amt ausmachten, zu dem Schloß Pfullingen frohnpflichtig waren, und größtentheils zusammen Einen Gerichtsbezirk ausmachten. Vergl. S. 71, 121. und unten.

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